Hier wird Ihnen Gehör geschenkt!
Radio Bremen ist die öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt im Bundesland Bremen. Grundlage der Tätigkeit des Senders ist das Radio-Bremen-Gesetz, das den gesetzlichen Auftrag und die allgemeinen Programmgrundsätze enthält. Die journalistischen Angebote von Radio Bremen sind u.a. von demokratischer Gesinnung und unbestechlicher Sachlichkeit getragen.
Auch als Teilnehmer am Wirtschaftsleben tritt Radio Bremen jeglicher Form von Korruption entschlossen entgegen. Dazu hat Radio Bremen ein Programm zur Korruptionsprävention eingeführt, in dessen Rahmen für seine Mitarbeitenden verbindliche Verhaltensgrundsätze aufgestellt und Herrn Rechtsanwalt Klindwort als externen Vertrauensanwalt bestellt.
An den externen Vertrauensanwalt können sich sowohl die Mitarbeitenden von Radio Bremen als auch Vertragspartner, Beitragszahlende, Wettbewerber oder sonstige Dritte wenden, wenn sie meinen, Hinweise auf korruptionsverdächtige Sachverhalte zu kennen. Herr Rechtsanwalt Klindwort leitet ihm erteilte Hinweise an den Justiziar von Radio Bremen weiter, wenn der Hinweisgeber dies ausdrücklich erlaubt. Namen und Kontaktdaten des Hinweisgebers wird er nur dann benennen, wenn sich der Hinweisgeber hiermit ausdrücklich einverstanden erklärt, ein Hinweis kann also auch anonym erteilt werden. Damit ist eine Kontaktaufnahme für einen noch unsicheren Hinweisgeber ohne jedes Risiko. Der externe Vertrauensanwalt als Beauftragter von Radio Bremen kann und wird einem Hinweisgeber keinen Rechtsrat erteilen, er erläutert dem Hinweisgeber aber das interne Verfahren, welches durch einen Hinweis in Gang gesetzt wird. Danach kann sich der Hinweisgeber immer noch entscheiden, ob sein Hinweis – gegebenenfalls anonymisiert – an den Justiziar von Radio Bremen weitergegeben werden soll oder nicht.