
Notar (Amtssitz Bremen)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Notar (Amtssitz Bremen)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück
- Postgraduales Studium "Steuerwissenschaften"
- Promotion zu einem steuer- und gesellschaftsrechtlichen Thema
- Frühere Tätigkeiten bei der KPMG Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und einer überregional tätigen Rechtsanwaltskanzlei
- Honorarprofessor für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bremen
Tätigkeitsbereiche
- Notarielle Tätigkeiten
- Handels- und Wirtschaftsrecht
- Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
- Beraterregress

Notar (Amtssitz Bremen)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Notar (Amtssitz Bremen)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Bologna (Italien)
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle
- Masterstudium an der University of Cape Town mit Schwerpunkt im Commercial Law
Tätigkeitsbereiche
- Notarielle Tätigkeiten
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Vertragsrecht/AGB-Recht
- Gewerblicher Rechtsschutz
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
Bei einer Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die notarielle Form vorgeschrieben, und zwar immer dann, wenn die Einschaltung einer Notarin oder eines Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten als erforderlich angesehen wird. Notarinnen und Notare bekleiden ein öffentliches Amt und sind kraft ihres Amtes zur Neutralität verpflichtet. Die Einschaltung einer Notarin oder eines Notars bietet Gewähr für Unparteilichkeit und Rechtssicherheit.
Gemeinsam mit unserem hochqualifizierten Team bilden wir das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen ab und erarbeiten präzise, verlässliche und effiziente Lösungen. Wir betreuen Ihre Vorhaben von der Vertragsgestaltung bis zur vollständigen Abwicklung insbesondere in folgenden Bereichen, in denen die Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars gesetzlich vorgeschrieben oder dringend angeraten ist:
- Immobilien (u.a. Kauf-, Schenkungs- und Übertragungsverträge, Bauträgerverträge, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken);
- Unternehmen (u.a. Gründung, Struktur- und Kapitalmaßnahmen, Gesellschaftervereinbarungen und Beteiligungsverträge, Handelsregisteranmeldungen, Transaktionen und Umwandlungen);
- Erben und Vererben (Verfügungen von Todes wegen, Vermögensnachfolge, Beschaffung von Erbnachweisen, sonstige notarielle Nachlassregelungen);
- Betreuungs- und Vorsorgeangelegenheiten (Betreuungs- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen);
- Ehe, Familie und Partnerschaft (Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Partnerschaftsverträge).