Hier wird Ihnen Gehör geschenkt!
Die CONTACT Software-Unternehmensgruppe mit Stammsitz in Bremen ist ein unabhängiges Familienunternehmen. Seit über 30 Jahren verbindet die CONTACT Software-Unternehmensgruppe technologische Exzellenz und umfassendes Beratungs-Know-how aus über tausenden Projekten mit einem klaren Fokus auf die Geschäftsziele ihrer Kunden. CONTACT versteht sich als strategischer Partner, der die digitale Transformation der Industrie ganzheitlich unterstützt. Dafür stellt CONTACT Unternehmen die beste Software bereit, um das volle Potenzial ihrer Daten entlang des gesamten Produktlebenszyklus auszuschöpfen – von der Entwicklung über den Shopfloor und Service bis zum Recycling.
CONTACT hat es sich zum Ziel gesetzt, Gesetzes- und Regelverstößen konsequent entgegenzuwirken. Dazu hat CONTACT einen Code of Conduct eingeführt und ein Compliance-Managementsystem implementiert. Neben dem internen Compliance-Beauftragten Herrn Frank Steffens fungiert Herr Rechtsanwalt Markus Klindwort als CONTACT-Compliance-Ombudsmann und Herr Rechtsanwalt Johannes Kolb als dessen Verhinderungsvertreter.
An den Ombudsmann Herrn Rechtsanwalt Klindwort können sich Mitarbeiter der CONTACT Software- Unternehmensgruppe ebenso, wie Lieferanten, Dienstleister, Kunden oder Wettbewerber mit Hinweisen auf mögliche Regelverstöße wie z. B. korruptionsverdächtigte Sachverhalte, kartellrechtliche Verstöße, sonstige Straftaten wie Betrug, Untreue, Unterschlagung, Steuer- und Zolldelikte oder Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und sämtliche Gesetzes- und Regelverstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wenden.
Der „Vertrauensanwalt“ Herr Rechtsanwalt Klindwort leitet ihm erteilte Hinweise an den Compliance-Beauftragten von CONTACT weiter, wenn der Hinweisgeber ihm dies ausdrücklich erlaubt. Namen und Kontaktdaten des Hinweisgebers wird er nur dann benennen, wenn sich der Hinweisgeber hiermit ausdrücklich einverstanden erklärt, ein Hinweis kann also auch anonym erteilt werden. Damit ist eine Kontaktaufnahme für einen noch unsicheren Hinweisgeber ohne jedes Risiko. Der CONTACT-Compliance-Ombudsmann Herr Rechtsanwalt Klindwort als Beauftragter der CONTACT Software-Unternehmensgruppe kann und wird einem Hinweisgeber keinen Rechtsrat erteilen, er erläutert dem Hinweisgeber aber das interne Verfahren, welches durch einen Hinweis bei CONTACT in Gang gesetzt wird. Danach kann sich der Hinweisgeber frei entscheiden, ob sein Hinweis – ggf. anonymisiert – an den Compliance-Beauftragten von CONTACT weitergegeben werden soll oder nicht.