Unser Leistungsangebot mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt
Ob punktuelle Rechtsberatung oder langjährige Mandatsbeziehung in laufenden Angelegenheiten, wir stehen unseren Mandant:innen als hoch qualifizierte Ansprechpartner bei der Gestaltung ihrer Vorhaben und Vertretung ihrer Interessen in folgenden Rechtsgebieten zur Seite:
Unsere arbeitsrechtliche Beratung erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, personellen und sozialen Aspekte, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen sowie ihren Vertretungen, insbesondere dem Betriebsrat bzw. dem Personalrat, prägen.
Wir entwerfen individuelle, auf die konkreten betrieblichen Bedürfnisse zugeschnittene Arbeitsverträge, Betriebsanweisungen und Betriebsvereinbarungen. Zudem beraten wir unsere Mandant:innen auch bei arbeitsschutz- oder sozialrechtlichen Fragestellungen, bei der Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements oder sonstigen Konflikten.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht bildet einen der Schwerpunkte unserer täglichen Arbeit. Unser hoch spezialisiertes Team aus Fachanwälten vertritt Banken und Sparkassen in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Auseinandersetzungen u. a. im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht, in Fragen vermeintlich fehlerhafter Anlageberatung und -vermittlung bzw. Vermögensverwaltung, im Widerrufsrecht, aber auch im Aufsichtsrecht und bei sonstigen rechtlichen Fragestellungen, z. B. zu eigenen Beteiligungen. Zudem begleiten wir Kreditinstitute in komplexen Sanierungsfällen im Firmenkundenbereich.
Wir vollstrecken für unsere Mandant:innen aus der Kreditwirtschaft deren titulierte Forderungen und nehmen als Bankenvertreter Zwangsversteigerungstermine wahr.
Gewerbliche Mandant:innen beraten wir bei Firmenfinanzierungen und größeren Investitionsvorhaben von der Prüfung des Finanzierungskonzeptes bis zum Abschluss der Kreditverträge und begleiten diese in Bankgesprächen. Zudem beraten wir Unternehmen und Unternehmer:innen in Sanierungssituationen.
Wir beraten und vertreten Bauunternehmen, Bauträger:innen und Bauherr:innen in allen Fragen des privaten Baurechts. Zu unseren Kompetenzen gehören u. a. die individuelle Gestaltung von Bau- und Werkverträgen, die Durchsetzung bzw. Abwehr von Vergütungs- und Mängelgewährleistungsansprüchen sowie die projektbegleitende Rechtsberatung. Wir unterstützen unsere Mandant:innen während der gesamten Planungs- und Bauphase bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Darüber hinaus beraten wir unsere Mandant:innen in allen Bereichen des Immobilienrechts. Hierzu zählt unter anderem die Beratung bei Immobilientransaktionen, im gewerblichen Miet- und Pachtrecht sowie im Maklerrecht. Wir stehen unseren Mandant:innen bei der Gestaltung und Prüfung der betreffenden Verträge zur Seite und vertreten ihre Interessen bei Vertragsverhandlungen und vor Gericht.
Im Bereich des Erbrechts stehen wir unseren Mandant:innen sowohl beratend bei der Vermögensnachfolgeplanung als auch bei der Wahrnehmung ihrer Interessen im Erbfall zur Seite. Bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge entwickeln wir unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse individuelle Lösungen, etwa in Form eines Testaments oder Erbvertrags. Auch vorzeitige Vermögensübertragungen und insbesondere die Entwicklung von Unternehmensnachfolgekonzepten gehören zu unseren Beratungsschwerpunkten.
Kommt es nach dem Eintritt des Erbfalls zum Streit, beraten und vertreten wir unsere Mandant:innen insbesondere in Auseinandersetzungen mit anderen Erb:innen, Pflichtteilsstreitigkeiten und Erbscheinsverfahren. Dabei profitieren unsere Mandant:innen von unserer umfassenden und langjährigen Erfahrung in der Abwicklung von Nachlässen – auch als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker.
Wir beraten und vertreten unsere Mandant:innen in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Hierzu gehören die Wahl der richtigen Rechtsform, die Begleitung der Gründung, die Gestaltung der Unternehmensstruktur (z. B. Umwandlungen und Formwechsel), der Kauf oder Verkauf von Unternehmen und die Sanierungsberatung. Zudem beraten wir umfassend in allen Fragen der Unternehmensnachfolge. Gemeinsam mit den Unternehmer:innen und deren potentiellen Nachfolgern erstellen wir ein erbrechtlich maßgeschneidertes Nachfolgekonzept, moderieren innerfamiliäre Gespräche, begleiten die Unternehmer:innen und deren Nachfolger in Bankterminen und erarbeiten den vertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Rahmen für eine erfolgreiche familieninterne Unternehmensnachfolge.
Bei Unternehmenstransaktionen stehen wir frühzeitig konzeptionell zur Verfügung, begleiten die Due-Diligence und die Vertragsverhandlungen und entwerfen bzw. prüfen den Unternehmenskaufvertrag. Unser hochspezialisiertes Team behält dabei neben vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten auch steuerliche Fragestellungen stets im Blick.
Wir unterstützen unsere Mandant:innen bei der Konzeption und Umsetzung der Vertriebsorganisation und vertreten diese bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im kaufmännischen Geschäftsverkehr.
Wir gestalten Vertriebsverträge, Franchiseverträge, Kooperationsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Verträge unter Berücksichtigung der Incoterms und des UN-Kaufrechts.
Wir betreuen Ärzt:innen und Zahnärzt:innen, aber auch nichtärztliche Leistungserbringer:innen in allen medizinrechtlichen Fragen. Dabei stehen wir unseren Mandant:innen u. a. bei Fragen der Zulassung, der Angemessenheit von Honoraren, in Abrechnungsfragen oder in Arzthaftungsfällen zur Seite.
Wir entwerfen individuelle Praxisübernahme-, Gesellschafts-, Arbeits- und sonstige Verträge sowohl für selbstständige als auch angestellte Mediziner:innen. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandant:innen auch bei der Gründung und dem Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren.
Steuerliche Erwägungen spielen bei unternehmerischen Entscheidungen immer eine große Rolle. Das gilt für die Wahl der richtigen Rechtsform ebenso wie für Umstrukturierungen oder die Unternehmensnachfolge- und Nachlassplanung.
Wir beraten unsere Mandant:innen bei Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung und vertreten bei Betriebsprüfungen sowie in Rechtsbehelfs- und finanzgerichtlichen Verfahren. Dabei arbeiten wir Hand in Hand mit Steuerberater:innen bzw. Wirtschaftsprüfer:innen zusammen.
Gute Verträge sorgen für Rechtssicherheit und dienen der Vermeidung langwieriger Prozesse. Als auf wirtschaftsrechtliche Fragestellungen spezialisierte Kanzlei bildet die Beratung zu allgemeinen vertragsrechtlichen Themen einen unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Hierzu gehört insbesondere die vorausschauende Gestaltung von Verträgen, genauso wie die Prüfung von und Beratung zu bereits bestehenden Verträgen.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil unseres vertragsrechtlichen Portfolios ist die Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB, Einkaufsbedingungen, Verkaufs-/Lieferbedingungen etc.), die den individuellen betrieblichen Abläufen und Anforderungen unserer Mandant:innen gerecht werden. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht hierbei stets die passgenaue Umsetzung der Wünsche und Vorgaben unserer Mandant:innen bei gleichzeitiger Berücksichtigung der gesetzlichen Grenzen der Vertragsfreiheit.
Im Wirtschaftsstrafrecht beraten wir Unternehmen hinsichtlich der Prävention von Straftaten. Wir unterstützen Unternehmen und deren Geschäftsführung bei der Implementierung von Compliance-Management-Systemen, um für unsere Mandant:innen und deren Leitungsorgane die Haftungsrisiken aus Gesetzes- und Regelverletzungen eigener Mitarbeiter:innen zu minimieren. Wir leiten unsere Mandant:innen bei internen Ermittlungen an und prüfen für diese Sachverhalte auf deren strafrechtliche Relevanz. Darüber hinaus vertreten wir Unternehmen und Unternehmer:innen als Geschädigte von Straftaten, erstatten für diese Strafanzeigen und machen deren zivilrechtliche Ersatzansprüche geltend.
Darüber hinaus vertreten wir Unternehmen auch in Bußgeldverfahren, z. B. bei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Umweltangelegenheiten oder Verstößen gegen Lohnvorschriften. Wir verteidigen Inhaber:innen, Geschäftsführer:innen und Mitarbeiter:innen unserer Mandant:innen in Wirtschaftsstrafsachen u. a. in den Bereichen Korruption, Insolvenzverschleppung, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Kreditbetrug, Untreue, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Umweltdelikten.
Die erfolgreiche Verteidigung in Steuerstrafverfahren erfordert fundierte Kenntnisse sowohl im Strafrecht als auch im Steuerrecht – beides gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir beraten bei Selbstanzeigen zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Konsequenzen, vertreten in Ermittlungsverfahren und verteidigen vor dem Strafgericht.